"Die Kinder vergessen leicht, was sie gesagt haben und was man ihnen gesagt hat aber nicht, was sie getan haben und was man ihnen tat."
Jean-Jacques Rousseau
Wir bieten seit nunmehr fast 10 Jahren Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII an, dies in Verbindung mit:
Zu individuellen Hilfestellungen, die sich an den Interessen und Bedürfnissen
unserer Klienten orientieren, gehören unter anderem:
Hilfe und Beratung finden statt in Form von Einzel- und Gruppenangeboten.
Dies unter Berücksichtigung des Sozialraumes und dessen Angeboten.
Ein umfangreiches Dokumentationssystem, regelmäßige Teambesprechungen und Supervision sowie ständige Fort- und Weiterbildung gewährleisten hierbei Qualität. Das Formulieren von Zielen und deren regelmäßige Überprüfung zum Zwecke der möglichen Anpassung findet bei uns neben der Hilfeplanung nach §36 SGB VIII zusätzlich statt und rundet unser Qualitätsmanagement ab.
Eine insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII wird vorgehalten.
Bei Interesse nehmen sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.