Im Bereich der ambulanten Hilfe zur Erziehung ist das grundsätzliche Ziel
eine Verbesserung der von den Betroffenen und deren Familien als belastend empfundenen Situation.
Grundvoraussetzung für eine gute Zusammenarbeit ist hierbei immer eine gute Beziehung. Auf dieser Basis werden in Hilfeplänen von allen Beteiligten Ziele konkretisiert und formuliert. Alle Handlungsziele richten sich immer am aktuellen
Bedarf der Kinder und Jugendlichen, sowie deren Familien aus und sind deshalb
nicht starr. Bei Bedarf können Ziele auch variieren, wegfallen oder ergänzt werden.
Dies geschieht auf Basis einer regelmäßigen, internen Zielüberprüfung und einer regelmäßigen Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII.
Zur Erreichug von Zielen werden Methoden aus verschiedenen Disziplinen,
wie z.B. systemische Beratung, Erlebnispädagogik, Familientherapie und
Sportpädagogik angewendet.